Beweisantritt „unter Verwahrung gegen die Beweislast“
Im Zivilprozess gilt das Prinzip, dass jeder die für ihn günstigen Umstände zu beweisen hat. Das heißt dass der Kläger die anspruchsbegründenden Umstände beweisen muss und der Beklagte die gegen seine Haftung sprechenden Umstände. Mit der Beweislast entscheidet sich oft der Ausgang des Prozesses, denn …
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