Keine Entschädigung vom Staat bei coronabedingter Betriebsschließung (BGH, Urt. v. 17.03.2022– III ZR 79/21)
Ein Betrieb, der im Lockdown schließen musste, hat keinen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat oder das entsprechende Bundesland. Es besteht lediglich -bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen- ein Anspruch auf Auszahlung der Corona-Soforthilfe. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 17.03.2022 (III ZR 79/21). Betriebsschließungen während …