Konzentration nach § 13 BImSchG umfasst Waldumwandlung (VG Freiburg, Beschl. v. 23.02.2019 – 10 K 536/19)
In Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt nach § 13 BImSchG eine Konzentration der Zuständigkeit. Mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung ist darin geregelt, dass die Genehmigung auch andere behördliche Entscheidungen einschließt. Die Genehmigungsbehörde ist daher für die Erteilung von anderen Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen …