Kläger aus GB müssen ab 01.01.2021 Sicherheit leisten für Prozesskosten (LG Dortmund, Urt. v. 15.07.2020 – 10 O 27/20)
Kläger aus Großbritannien haben ab dem 01.01.2021 bei deutschen Gerichten auf Antrag Sicherheit zu leisten für die Prozesskosten (§ 110 ZPO). Brexit – Aufschub bis Ende 2020 Seit 31.01.2020 ist Großbritannien formal kein EU-Mitglied mehr. Aufgrund der langwierigen Verhandlungen über die Abwicklung des Austritts einigte …