Keine Verschiebung des Ortstermins wegen Coronapandemie (LG Saarbrücken, Beschl. v. 12.05.2020 – 15 OH 61/19)
Ortstermine zur gerichtlichen Beweisaufnahme dürfen und müssen auch während der Coronapandemie stattfinden. Dies gilt auch dann, wenn eine Partei Angst vor einer Ansteckung mit Corona hat, etwa weil sie zur Risikogruppe gehört. So könne sich die Partei in diesem Fall vertreten lassen oder selbst besondere …