Hemmung der Verjährung – Anforderungen an Klageschrift (LG München I, Endurteil v. 02.11.2018 – 17 S 6211/18)
Ansprüche können nach Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden. Die regelmäßig drei volle Jahre nach Anspruchsentstehung endende Verjährung (§ 195 BGB) kann durch rechtzeitige Klageerhebung gehemmt werden. Dabei sind indessen Mindestanforderungen an die Klageschrift zu berücksichtigen. Minimalklage Kurz vor Jahresende gehen bei den Gerichten …