Duschen nach der Arbeit kann Arbeitszeit sein (BAG, Urt. v. 23.04.2024 – 5 AZR 212/23)
Wer sich nach getaner Arbeit duscht oder wäscht, kann hierfür unter Umständen Vergütung verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Körperreinigung zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm das Anziehen …
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