Präsenzunterricht – Pflicht des Lehrers auch bei Vorerkrankungen (VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 15.10.2020 – 12 B 52/20)
Auch ein Lehrer mit Vorerkrankungen ist grundsätzlich verpflichtet, Präsenzunterricht zu erteilen. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein (VG Schleswig-Holstein) lehnte den Antrag eines Lehrers ab, ihn vom Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie zu befreien (12 B 52/20). In dem Rechtsstreit ging es um einen Lehrer, der an einer Gemeinschaftsschule …