Unfall mit einem am Fahrbahnrand stehenden Kind (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.04.2021 – 1 U 141/19)
Steht ein Kind zu dicht an der Straße und wird es von einem vorbeifahrenden Auto erfasst, haftet ganz überwiegend der Autofahrer. Dies gilt auch bei einem elfjährigen Kind, welches grundsätzlich weiß, dass das Stehen dicht an einer stark befahrenen Straße gefährlich ist. Das Oberlandesgericht Zweibrücken …