Kein Vollkaskoschutz bei Entfernen vom Unfallort (OLG Koblenz, Beschl. v. 11.12.2020 – 12 U 235/20)
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verliert seinen Vollkaskoschutz. Die Versicherung darf in diesem Fall eine Regulierung des Schadens ablehnen. So geht es aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG Koblenz) vom 11.12.2020 hervor (12 U 235/20). Geklagt hatte ein Autofahrer, der auf der Autobahn …