Rechtsbehelfsbelehrung bei mündlichem Verwaltungsakt (VGH München, Beschl. v. 14.06.2021 – 12 CS 21.1400)
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist gemäß § 58 VwGO schriftlich oder elektronisch zu erteilen. Diese Anforderungen lassen sich bei einem mündlichen Verwaltungsakt durch eine nachträgliche schriftlich Bestätigung erreichen. Bestätigung des mündlichen Verwaltungsakts Auch bei einem mündlichen Verwaltungsakt kann wirksam eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen. Das setzt voraus, dass der …