Mitarbeiter liest private E-Mail seines Vorgesetzten – Fristlose Kündigung (LArbG Köln, Urt. v. 02.11.2021– 4 Sa 290/21)
Wer private E-Mails seines Vorgesetzten liest und diese womöglich auch noch an einen Kollegen weiterleitet, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. Dies gilt auch dann, wenn eine Zugriffsberechtigung auf das E-Mail-Konto vorliegt. Über die Rechtmäßigkeit einer solchen fristlosen Kündigung hat das Landesarbeitsgericht Köln (LArbG Köln) …