Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – auch bei Teilzeit (BAG, Urt. v. 18.01.2023 – 5 AZR 108/22)
Gleiche Arbeit muss bei gleicher Qualifikation auch gleich bezahlt werden. Dies gilt auch dann, wenn der eine Mitarbeiter in Vollzeit und der andere Mitarbeiter in Teilzeit arbeitet. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem aktuellen Urteil vom 18.01.2023 klar (5 AZR 108/22). Klage eines Teilzeitbeschäftigten …