Drittanfechtung einer Genehmigung vor Bedingungseintritt zulässig (VGH München, Beschl. v. 23.11.2022 – 9 CS 22.1942)
Solange von einer Baugenehmigung mangels Bedingungseintritts nicht Gebrauch gemacht werden kann, sind Nachbarrechtsverletzungen nicht denkbar. Steht die Genehmigung unter einer aufschiebenden Bedingung, wären Nachbarn daher prinzipiell vor Eintritt der Bedingung nicht zur Anfechtung berechtigt. Ausnahme bei absehbarem Bedingungseintritt Hiervon macht der VGH München eine wichtige …