Keine Anwendung der drei-Tages-Fiktion für die Zustellung bei verzögerter Abgabe eines EBs entsprechend § 41 VwVfG (OVG Saarland, Beschl. v. 10.03.2022 – 1 A 267/20)
Bei der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gilt als Zeitpunkt der Zustellung der Tag der Abgabe des EBs. Prinzipiell gilt das auch dann, wenn die Abgabe des EBs durch den Anwalt mit erheblicher zeitlicher Verzögerung geschieht. Über einen solchen Fall hatte das saarländische OVG zu entscheiden (1 …