Mieter haben Anspruch auf Zustimmung zu Balkonkraftwerk (AG Stuttgart, Urt. v. 30.03.2021 – 37 C 2283/20)
Mieter dürfen ein Balkonkraftwerk betreiben und PV-Strom erzeugen. Das hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden. Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter die Zustimmung für die Anbringung eines PV-Balkonkraftwerks verweigert. Der Mieter hat das Balkonkraftwerk ohne Zustimmung des Vermieters installiert. Im Prozess verlangte der Vermieter die Beseitigung …