Sturz im Supermarkt – Kein Schmerzensgeld (LG Frankenthal, Urt. v. 16.09.2025 – 1 O 21/24)
Wer in einem Supermarkt auf einem Salatblatt ausrutscht, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies gilt zumindest dann, wenn im Supermarkt in regelmäßigen Abständen der Fußboden kontrolliert und gereinigt wird. Dann kommt nämlich der Betreiber des Supermarktes seiner Verkehrssicherungspflicht ausreichend nach. Kommt es dennoch zu einem …