Es gilt das frühere Datum – Vorgehen bei zwei unterschiedlichen Empfangsbekenntnissen (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 29.06.2022 – 3 U 102/22)
Liegen bei einer Zustellung gegen “EB” zwei anwaltliche Empfangsbekenntnisse vor, hat das Gericht das frühere Datum zugrunde zu legen. So entschied es das OLG Frankfurt a.M. (3 U 102/22). Bei der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gilt das Schriftstück als zugegangen, wenn der Anwalt die Empfangnahme des …