Antrag zurückgewiesen – keine Eilbedürftigkeit trotz Urheberrechtsverstoß (OLG Rostock, Beschl. v. 26.04.2021 – 2 W 12/21)
Nach Auffassung des OLG Rostock begründet eine Rechtsverletzung sowie der Umstand, dass der Verletzer keine Unterlassungserklärung abgibt, keine Eilbedürftigkeit (OLG Rostock – 2 W 12/21). Verfügungsanspruch & Verfügungsgrund Für die gerichtliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im einstweiligen Rechtsschutz bedarf es eines Verfügungsanspruchs und eines Verfügungsgrundes (§ …