Arbeitgeber darf ex-Mitarbeiter bei neuem Arbeitgeber anschwärzen (LAG Rh-Pf, Urt. v. 05.07.2022 – 6 Sa 54/22)
Die Praxis, dass sich neue Arbeitgeber bei ex-Arbeitgebern nach Mitarbeitern erkundigen und von diesen Auskunft erhalten, hat das LAG Rheinland-Pfalz gebilligt (6 Sa 54/22). Frühere Arbeitgeber dürfen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit neuen Arbeitgebern über ihre Erfahrungen mit ehemaligen Arbeitnehmern reden. Personenbezogene Daten Prinzipiell können …