Arbeitsunfall im Homeoffice – Auch der Weg im Haus ist versichert (SozialG Schwerin, Urt. v. 13.12.2022 – S 16 U 49/22)
Der Sturz im Homeoffice ist ebenso wie der Sturz auf dem Betriebsgelände als Arbeitsunfall versichert. Gleiches gilt für einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. Hier handelt es sich um einen Wegeunfall, der ebenfalls als Arbeitsunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist. Bundessozialgericht …