Erfolglose Partnervermittlung – Kein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars (LG München I, Urt. v. 31.08.2023 – 29 O 11980/22)
Das gezahlte Honorar für eine Partnervermittlung kann nicht zurückverlangt werden, wenn die Vermittlung nicht erfolgreich war. Dies gilt zumindest dann, wenn die Partnervorschläge nicht völlig unbrauchbar gewesen sind. Denn ein Erfolg ist gerade nicht geschuldet. So entschied das Landgericht München I (LG München I) am …