Zulassung eines Bürgerbegehrens mit einstweiliger Verfügung gem. § 123 VwGO (VG Lüneburg, Beschl. v. 07.01.2021 – 1 B 52/20)
Ein zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesenes Bürgerbegehren kann gerichtlich per einstweiliger Verfügung erzwungen werden. Hierfür einschlägig ist ein Antrag auf Erlass einer Regelungsverfügung gemäß § 123 VwGO. Vorwegnahme der Hauptsache? Einstweilige Verfügungen dürfen grundsätzlich nicht zur Vorwegnahme der Hauptsache führen. Von diesem Erfordernis, das dem …