Tier stirbt nach homöopathischer Behandlung – Haftung des Tierarztes (BGH, Urt. v. 09.11.2021 – VI ZR 87/20)
Stirbt ein Tier nach einer homöopathischen Behandlung, haftet der Tierarzt, wenn er seinen Aufklärungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist. Das kann für den Tierarzt ziemlich teuer werden, zum Beispiel dann, wenn es sich um ein wertvolles Sportpferd handelt. Über einen solchen Fall hatte der Bundesgerichtshof (BGH) …