Rauchen nur in den Pausen – Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (LArbG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 29.03.2022– 5 TaBV 12/21)
Rauchen ist nur in den regulären Pausen erlaubt. Ein Anspruch auf zusätzliche Raucherpausen besteht nicht. In diesem Punkt hat auch ein Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Denn es geht nicht um das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer, sondern schlicht um die Einhaltung der Arbeitszeit. Dies stellte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern …