Versetzung ins Ausland ist zulässig (BAG, Urt. v. 30.11.2022 – 5 AZR 336/21)
Die Versetzung eines Arbeitnehmers ins Ausland ist grundsätzlich zulässig. Dies gilt zumindest dann, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich oder den Umständen nach etwas anderes vereinbart ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 30.11.2022 (5 AZR 336/21). Weisungsrecht des Arbeitgebers Mit dieser Grundsatzentscheidung stärkt das BAG …
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