Kunde haftet nicht für Abhebungen mit Bankkarte (EuGH, Urt. v. 11.11.2020 – C-287/19)
Wer seine Geldkarte verliert, haftet nicht für Abhebungen oder Zahlvorgänge, die ein Fremder mit der NFC-Funktion der Karte vorgenommen hat. Dies gilt jedoch nur, wenn der Karteninhaber den Verlust seiner Bank angezeigt hat. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11.11.2020 (C-287/19). Das Urteil des …
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