E-Auto geblitzt – leiser Antrieb hindert Annahme von Vorsatz nicht (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.11.2018 – 1 OWi 2 SsBs 75/18)
Bei Elektrofahrzeugen ist der Antrieb zumeist kaum wahrnehmbar. Das versuchte sich ein Autofahrer zunutze zu machen, der mit seinem E-Auto geblitzt worden war. 74 kmh zu schnell Auf der Bundesstraße war er bei erlaubten 100 kmh mit ganzen 174 kmh unterwegs. Der Raser wollte sich …