Füttern einer freilaufenden Katze ist keine Eigentumsverletzung (LG München, Urt. v. 25.01.2019 – 30 S 7016/18)
Das Füttern und Anlocken einer freilaufenden Katze stellt grundsätzlich keine Eigentumsverletzung des Katzenhalters dar. Solange sich der Halter der Katze nicht anderweitig geäußert hat, ist von einem stillschweigenden Einverständnis auszugehen. Das stillschweigende Einverständnis umfasst dann unter anderem das Streicheln, ein freundliches Anlocken und das gelegentliche …