Anforderungen an Handwerker-Bedenkenanmeldung
Wer schreibt, der bleibt. Dieses Prinzip gilt besonders für Handwerker, deren Leistung auf Vorgewerke aufbaut. Ist die Vorleistung unzureichend oder mangelhaft, entgehen nachfolgende Gewerke nur dann einer Haftung, wenn sie Bedenken anmelden. Dasselbe gilt, wenn die beauftragte Ausführung erkennbar ungeeignet oder riskant ist. Warnung vor …