„Automatisches“ Trinkgeld auf Kreuzfahrtschiff unzulässig (OLG Koblenz, Beschl. v. 14.06.2019 – 2 U 1260/17)
Freiwillig ein wenig Trinkgeld zu geben, gehört in der Gastronomie zum guten Ton. Für Servicekräfte stellt das Trinkgeld eine interessante Einnahme dar, zumal Trinkgeld meistens weder nachvollziehbar erfasst noch versteuert wird. Daraus entsteht ein interessantes Wechselspiel der Argumente. Gastronomen zahlen nicht zuletzt wegen der Trinkgelder …