Sturz eines Radfahrers über Kabelbrücke – Kein Schmerzensgeld (LG Magdeburg, Urt. v. 16.10.2023 – 10 O 313/23)
Wer mit dem Rad über eine ordnungsgemäß verlegte Kabelbrücke stürzt, kann kein Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Es gibt keine Pflicht, auf die Kabelbrücke gesondert hinzuweisen. Vielmehr muss der Radfahrer mit der gebotenen Aufmerksamkeit den Weg befahren und seine Geschwindigkeit anpassen. So kann der Radfahrer auch …