Beitragserhöhung bei privater Krankenversicherung (BGH, Urt. v. 16.12.2020 – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19)
Erhöht die private Krankenversicherung ihre Beiträge, muss dies durch Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) begründet werden. Erfolgt die Begründung im nachhinein, wird erst dann die Frist für das Wirksamwerden der Beitragsanpassung in Gang gesetzt. Eine rückwirkende Beitragserhöhung scheidet in jedem Fall aus. Dies stellte …