Schadensersatz bei verspäteter Zustellung durch die Post (OLG Köln, Beschl. v. 16.04.2020 – 3 U 225/19)
Die Deutsche Post muss Schadensersatz leisten, wenn sie trotz vereinbarter Expresszustellung am Samstag nicht rechtzeitig zustellt. Konnten durch die verspätete Zustellung Ansprüche des Absenders nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, hat die Post für den Schaden aufzukommen. Dies stellte das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) in seinem …