BVerwG konkretisiert Anforderungen an Anhörungsrüge (Beschl. v. 05.04.2017 – 8 B 54.16)
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dem Voraussetzungen einer Anhörungsrüge (§ 108 Absatz 2 VwGO, Art. 103 Absatz 1 GG) entschieden und klargestellt, dass diese nicht bereits dann erfolgreich ist, wenn Tatsachen und Rechtsansichten, die im Verfahren vorgebracht worden sind, durch das entscheidende Gericht in den Entscheidungsgründen …
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