Anwalt gehört nicht zur „kritischen Infrastruktur“ (OVG SH, Beschl. v. 12.05.2020 – 3 MB 25/20)
Der Covid 19-Pandemie wurde unter anderem mit der Schließung von Schulen und Kindergärten entgegengetreten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Ausnahmen sahen die landesrechtlichen Regelungen nur für Kinder von Menschen vor, die in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ beschäftigt sind. Rechtsstaat & öffentliches Leben Welche Berufsgruppen zur „kritischen …