Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG ist separat anfechtbar (OVG BB, Beschl. v. 14.07.2021 – 11 S 78/21)
Bei Vorhaben, die einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bedürfen, können Vorhabenträger die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragen. Ein solcher Antrag nach § 8a BImSchG ermöglicht den Baubeginn noch bevor die Genehmigung erteilt ist. Das kann angesichts langer Genehmigungsverfahren ein enormer Vorteil sein. Keine Investitionssicherheit Nachteil …