Unzulässige Revision im beA-Textfeld (OLG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.06.2022 – 4 OLG 4 Ss 67/22)
Das Textfeld bei beA-Nachrichten ist praktisch nutzlos. Das hat das OLG Koblenz klargestellt (4 OLG 4 Ss 67/22). Im entschiedenen Fall hatte ein Anwalt eine Revision und eine Revisionsbegründung jeweils nicht als Anhang, sondern in das Feld “Nachrichtentext” der beA-Nachricht hinein formuliert. Die Nachrichten fielen …