Maskenverweigerer – Hausverbot rechtmäßig (VG München, Beschl. v. 09.10.2020 – M 7 S 20.4171)
Ein gegenüber einem Maskenverweigerer ausgesprochenes Hausverbot ist rechtmäßig. So entschied das Verwaltungsgericht München (VG München) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes am 09.10.2020 (M 7 S 20.4171). In dem Verfahren ging es um ein von der Stadt München gegenüber einem Mann ausgesprochenes befristetes Hausverbot. Der …