Arbeitnehmer muss Sonderzahlung wegen Corona nicht zurückzahlen (ArbG Oldenburg, Urt. v. 25.05.2021 – 6 Ca 141/21)
Eine Klausel, wonach nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Sonderzahlung im Zusammenhang mit Corona zurückgezahlt werden muss, verstößt gegen AGB-Recht. Sie ist deshalb unwirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Sonderzahlung „einmalig und steuerfrei in Bezug auf die Corona-Pandemie“ gezahlt wurde. Denn dann soll zumindest auch …