Pflicht zur Zahlung der Miete für Gewerberaum trotz behördlicher Schließung (LG Osnabrück, Urt. v. 27.10.2021 – 18 O 184/21)
Die behördliche Schließung eines Geschäftes führt nicht dazu, dass der Mieter seine Miete nicht mehr zahlen muss. Das Landgericht Osnabrück (LG Osnabrück) entschied, dass trotz der behördlichen Anordnung der Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts ein Mangel der Mietsache nicht vorliegt. Aus diesem Grund ist der Mieter weiterhin …