Corona-Schnelltest an Schule ist keine Körperverletzung (OLG Oldenburg, Beschl. v. 10.05.2021 – 1 Ws 141/21)
Ein vom Gesundheitsamt durchgeführter Schnelltest an einer Schule stellt keine Körperverletzung dar. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg) in seinem Beschluss vom 10.05.2021 (1 Ws 141/21). Corona-Schnelltests gehören im Moment zum Alltag. Das gilt mittlerweile auch für die Schulen, wenn dort Unterricht in Präsenz …