Attest für Befreiung von Maskenpflicht muss weder Diagnose noch medizinischen Grund nennen (OVG BB, Beschl. v. 04.01.2021 – OVG 11 S 132/20)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Corona-Verordnung des Landes Brandenburg teilweise gekippt. Die 3. SARS-VoV-2-Eindämmungsverordnung sieht Ausnahmen von der Maskenpflicht vor. Die Krux daran: Betroffene müssen ein Attest vorlegen, in dem die medizinische Diagnose und eine Begründung enthalten ist. Damit ist nun, zumindest in Brandenburg, Schluss. …