Aufsichtspflicht der Eltern oder Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters – Wer haftet bei Unfall? (BGH, Urt. v. 19.01.2021 – VI ZR 194/18)
Kommt bei einer Veranstaltung ein Kind zu Schaden, haftet unter Umständen der Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Was aber ist, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben? Der BGH entschied nun, dass der Eigentümer eines Grundstücks sich auch darauf verlassen darf, dass die Eltern ihrer …