Regelmäßig werden Gerichte mit Beschimpfungen aller Art konfrontiert. Einen Eindruck davon, welche Kritik zulässig ist und welche nicht, vermittelt die nachstehende “amtliche” Sammlung von Kritik und Schimpfwörten, die in gerichtlichen Urteilen und Beschlüssen behandelt worden sind. Schmähkritik-Beispiele aus der Rechrsprechung:
Abnickverein (in Bezug auf Verwaltungsgerichtsbarkeit)
Abtreibungsärzte / Stoppt rechtswidrige Abtreibungen in der Praxis Dr. K
daily soap aus Blut und Sperma
der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten
dumm (geäußert gegenüber Polizisten)
fragwürdiger Umgang mit Tieren
geborene Mörder / geb. Mörder in Bezug auf Soldaten
gewerblicher Prozessbetrug (in Bezug auf Rechtsanwalt)
grüner Pfefferminzsoldat (in Bezug auf Polizist)
lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur
machtversessen (geäußert gegenüber Polizisten bei Polizeikontrolle)
Mob, der aus den Köpfen kriecht
niveaulos (geäußert gegenüber Polizisten bei Polizeikontrolle)
NPD von Europa (in Bezug auf CSU)
rechtsextremer Anwalt
rechtsradikaler Rechtsanwalt
schikanös (geäußert gegenüber Polizisten bei Polizeikontrolle)
Schwein beim Sex – Karikatur des bayrischen Ministerpräsidenten
staatstragend (in Bezug auf Verwaltungsrichterin)
steindummer, kenntnisloser und talentfreier Autor
unfähig (geäußert gegenüber Polizisten bei Polizeikontrolle)
verrückt (“… die 10 verrücktesten Deutschen”)
verurteiltes Mädchenschänderschwein
Häufig werden Urteile und Beschlüsse aus unteren Instanzen durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Die weit überwiegende Anzahl der Fälle landet aber nicht beim BVerfG. Juristisch interessant sind die meisten Fälle aber dennoch. Senden Sie uns Ihre Entscheidung, damit diese im Schmähkritik-Lexikon ihren Platz findet!
Einfach die Entscheidung scannen oder abfotografieren und per E-Mail senden (kontakt@rechtstipp24.de oder als Papierkopie per Post: Kontakt.
2 Gedanken zu „Schmähkritik-Lexikon: Was darf man sagen und was nicht?“
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