unzulässige Schmähkritik
Sachverhalt: Es handelte sich bei der Bezeichnung als “Halunke”, “Kanaille” und “Schuft” um Beschimpfungen, bei denen das OLG Hamburg die Nähe zu einem tatsächlichen Geschehen nicht erkannte. Zumindest bei “Kanaille” hätte es nahe gelegen, sogar eine Formalbeleidigung anzunehmen.
OLG Hamburg, Urteil vom 04.01.1990 – 3 U 129/89