Alter Mann, Opa, Homosexueller, warmer Bruder: OLG Hamm Beschl. v. 26.09.2016 – 1 RVs 67/16

“Alter Mann”, “Opa”, “Homosexueller”: keine Schmähkritik

“warmer Bruder”: Schmähkritik / Beleidigung

Sachverhalt: Das Gericht hatte eine strafrechtliche Verurteilung zu überprüfen, in der es um die Verurteilung wegen Beleidigung (§ 185 StGB) ging wegen der Bezeichnung als „Alter Mann“ und „Opa“. Das OLG hob den Schuldspruch, soweit er sich auf die Beleidigung bezog, auf.

Entscheidend war, dass das Gericht den Bezeichnungen als „Alter Mann“ und „Opa“ keinen abwertenden Gehalt entnehmen konnte. Tatsachenäußerungen könnten, so das Gericht, nur dann als Beleidigung anzusehen sein, wenn ihnen eine über die bloße Kennzeichnung hinausgehende abwertende Komponente innewohnt. Deshalb sei die Bezeichnung als „Homosexueller“ nicht als Beleidigung anzusehen, wohl aber die Bezeichnung als „warmer Bruder“.

OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2016 – 1 RVs 67/16

Schmähkritik-Lexikon