Mieterhöhung unter Bezugnahme auf 20 Jahre alten Mietspiegel ist unwirksam (BGH, Urt. v. 16.10.2019 – VIII ZR 340/18)
Verlangt der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung und bezieht er sich als Begründung auf einen 20 Jahre alten Mietspiegel, ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam. In diesem Fall sind schon die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt. Denn ein 20 Jahre alter Mietspiegel stellt mangels Informationsgehalt schon keine ordnungsgemäße …