Formatfehler bei beA-Schriftsatz führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BAG, Beschl. v. 12.03.2020 – 6 AZM 1/20)
Die Nichteinhaltung der formalen Anforderungen an einen beA-Schriftsatz kann gravierende Folgen haben. Anwälte sind gut beraten, sich mit den Erfordernissen vertraut zu machen. Denn bei Formfehlern kann ein Rechtsmittel unzulässig sein, weil die Frist abgelaufen ist und eine Heilung nicht mehr in Betracht kommt. Fristwahrung …