Kündigung des Arbeitsverhältnisses – Unwirksamkeit bei mehreren Datumsangaben (LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 08.08.2019 – 10 Sa 153/19)
Enthält das Kündigungsschreiben mehrere Datumsangaben, die jeweils deutlich in der Vergangenheit liegen, ist die Kündigung unwirksam. Eine Umdeutung der Kündigung zu einer fristgemäßen Kündigung zum nächstmöglichen Termin ist nicht möglich. Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg) am 08.08.2019 (10 Sa 153/19). Arbeitsverhältnis mit …