Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Benachteiligung wegen Behinderung (LArbG M-V, Urt. v. 07.01.2020 – 5 Sa 128/19)
Wird ein schwerbehinderter Bewerber von einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, begründet dies die Vermutung einer Benachteiligung wegen Behinderung. Der Bewerber kann in diesem Fall eine Entschädigung verlangen, wenn der öffentliche Arbeitgeber die Vermutung nicht widerlegt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bewerber offensichtlich …