Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen negativer Äußerungen über den Arbeitgeber (BAG, Urt. v. 05.12.2019 – 2 AZR 107/19)
Wird dem Arbeitgeber zugetragen, dass ein Arbeitnehmer negative Tatsachen über ihn verbreitet, kann er das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Dies gilt für Arbeitsverhältnisse außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), somit bei Kleinbetrieben. Kündigung weder sitten- noch treuwidrig Eine Kündigung ist in diesem Fall weder sitten- noch …