Externer Datenschutzbeauftragter handelt gewerblich (BFH, Urt. v. 14.01.2020 – VIII R 27/17)
Freiberufliche Tätigkeit ist kein Gewerbe. Im Rahmen ihrer Berufsausübung unterliegen Freiberufler daher weder der Gewerbesteuer noch der Buchführungspflicht. Das gilt auch für Rechtsanwälte (§ 2 Absatz 2 BRAO). Beruf des Rechtsanwalts ist kein Gewerbe Dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts kein Gewerbe ist, bedeutet aber nicht, …