Fahren ohne Fahrradhelm – kein Mitverschulden bei Sturz (OLG Nürnberg, Urt. v. 28.08.2020 – 13 U 1187/20)
Das Fahren ohne Fahrradhelm führt bei einem Sturz nicht zu einem Mitverschulden des verletzten Radfahrers. Dies gilt zumindest im Alltagsradverkehr. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) am 28.08.2020 (13 U 1187/20) und knüpfte damit an ein im Jahr 2014 ergangenes Urteil des …