Nachbar bewirft spielende Kinder – Keine vorsätzliche Körperverletzung (AG Frankfurt a.M., Beschl. v. 16.11.2020 – 456 F 5230/20 EAGS)
Spielende Kinder sind des Einen Freude und des Anderen Ärgernis. Besonders wenn Kinder draußen ausgelassen spielen, fühlt sich so mancher Nachbar gestört. Nicht selten entwickelt sich dann aus einem Ärgernis ein handfester Rechtsstreit. Über einen solchen hatte das Familiengericht am Amtsgericht Frankfurt a.M. (AG Frankfurt …