Saalmiete muss trotz Absage der Feier wegen Corona gezahlt werden (BGH, Urt. v. 02.03.2022– XII ZR 36/21)
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem aktuellen Fall, dass ein Hochzeitspaar die Saalmiete auch dann vollständig zahlen muss, wenn die Feier coronabedingt nicht sattfinden konnte. Mit dem Urteil vom 02.03.2022 stellte der BGH noch einmal klar, dass ein Mangel der Mietsache in diesem Fall nicht …