Frauen sollen sich gefälligst nicht so haben – Sparkasse darf „Kundin“ als „Kunde“ bezeichnen, zumindest in Formularen (BGH, Urt. v. 13.03.2018 – VI ZR 143/17)
Eine Sparkassenkundin verlangte, dass sie in Formularen in der weiblichen Form bezeichnet wird. Die Bezeichnung in der männlichen Form als „Kontoinhaber“ verletze ihre Rechte als Frau. Die in den ersten Instanzen erfolglose Klage wurde nun vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (BGH – VI ZR 143/17): Die Verwendung …