Auskunftsanspruch des Maklers bei späterem Abschluss eines Kaufvertrages ohne Makler (LG Hamburg, Beschl. v. 21.09.2018 – 313 O 67/18)
Dem Makler steht ein Anspruch auf Auskunft über einen Kaufvertrag zu, auch wenn der Kaufvertrag später ohne Zutun des Maklers zustande gekommen ist. Der Auskunftsanspruch setzt nicht voraus, dass der Makler tatsächlich einen Anspruch auf Provision hat. So geht es aus dem Beschluss des Landgerichts …