Anrede mit „Herr“ oder „Frau“ rechtswidrig bei nicht-binären Menschen ohne männliche oder weibliche Geschlechtsidentität (LG Frankfurt, Urt. v. 03.12.2020 – 2-13 O 131/20)
Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen wollen, sind nicht als „Herr“ oder „Frau“ anzusprechen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. … klagende Person Geklagt hatte eine Person, die sich weder als Mann noch als Frau sieht. Solche so genannten …